Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) wurde 1951 gegründet und setzt sich seither überparteilich und überkonfessionell für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein, vertritt ihre Interessen in der Öffentlichkeit und regt Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes an. Die BAJ ist ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, von Jugend-, Familien- und Fachverbänden, den Landesarbeitsgemeinschaften und Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz und von Einzelpersonen mit dem gemeinsamen Anliegen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern.
Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sollen einerseits vor Gefährdungen geschützt und andererseits befähigt werden, Gefährdungen zu bewältigen und bewusst und kritisch damit umzugehen.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der BAJ gehört, über die aktuellen Gesetze und Vorschriften aufzuklären, Informationen für die Fachkräfte in Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen zu sammeln und zu verbreiten, öffentliche Kampagnen durchzuführen und so aktiv den gesellschaftlichen und politischen Wandel in allen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes zu begleiten.