Hier finden Sie konkrete Informationen zum Jugendschutz zu bestimmten Waren, Orten und Medien. Wie ist der Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche geregelt, wie die Altersbeschränkung bei Filmen und Videospielen ? Weitere Begriffe sind: Einzelhandel/Tankstellenshops, Gaststätten, Diskotheken und Konzerte, Videotheken, Kinos, Spielhallen und Versandhandel.


Alkohol

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, im Handel, in Geschäften, an öffentlichen Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen berücksichtigt werden. mehr


Tabakwaren

Kinder und Jugendliche dürfen in öffentlich zugänglichen Räumen und an öffentlich zugänglichen Orten und sonst in der Öffentlichkeit nicht rauchen. mehr


Filme und Videospiele

Filme und elektronische Spiele können die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen. Deshalb gibt es im Jugendschutzgesetz Beschränkungen dafür, ebenso wie für Spielhallen und Glücksspiele. mehr


Einzelhandel / Tankstellenshops

Einzelhändler und Beschäftigte im Einzelhandel müssen Zugangsbeschränkungen für Jugendliche zu jugendschutzrelevanten Artikeln wie Alkohol, Tabak, Filmen, Video- und Computerspielen beachten. mehr


Gaststätten

Das JuSchG macht abgestufte Vorgaben für die unterschiedlichen Altersstufen und sieht zudem noch Ausnahmeregelungen vor, um der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten bestmöglich gerecht zu werden und einen optimalen Jugendschutz je nach Situation zu gewährleisten. mehr


Diskotheken ("öffentliche Tanzveranstaltungen") und Konzerte

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Ausnahmen gelten bei Tanzveranstaltungen, die ein anerkannter Träger der Jugendhilfe veranstaltet oder die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. Dann dürfen Kinder bis 22.00 Uhr bleiben, Jugendliche unter 16 Jahren auch bis 24.00 Uhr. mehr


Videotheken

Für den Verleih oder Verkauf von Trägermedien mit Filmen oder Spielen in Videotheken gelten die allgemeinen Abgabebeschränkungen, d. h., Medien mit Alterskennzeichen dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die bereits das entsprechende Alter erreicht haben. mehr


Kino

Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind. mehr


Spielhallen

Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht in Spielhallen aufhalten, auch nicht in Begleitung ihrer Eltern (personensorgeberechtigter Personen) oder einer erziehungsbeauftragten Person. mehr


Versandhandel

Für den Versandhandel ergeben sich, wie bei Einkäufen im Geschäft, abgestufte Anforderungen. mehr