Mit dem Projekttitel PIA - Prävention im Aufwind sollte ein möglichst flächendeckendes, sich gegenseitig durchdringendes Präventionsprogramm auf den Weg gebracht werden. Jungen Menschen sollen Risiken und Gefährdungen bewusst gemacht und Fähigkeiten vermittelt werden, um mit riskanten Lebenssituationen verantwortlich umgehen bzw. sich schützen zu können. Zielgruppe sind auch Festveranstalter, Vereine, Eltern, Behörden und Schulen, die sich verantwortlich für die Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes zeigen müssen.
Um eine Qualitätsoffensive in Richtung Prävention zu starten wurde Anfang 2009 am Amt für Jugend und Familie, im Landratsamt Cham die Fachstelle Prävention mit den Inhalten Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit geschaffen. Suchtprävention an sich wurde vom Gesundheitsamt am Landratsamt Cham übernommen.
Mit dem Projekttitel PIA - Prävention im Aufwind sollte ein möglichst flächendeckendes, sich gegenseitig durchdringendes Präventionsprogramm auf den Weg gebracht werden.
Grundlage für diese Arbeit bietet § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Abgestellt wird dabei vor allem auf den Schutzgedanken und dafür geeignete Maßnahmen. Das Wirken konzentriert sich im Kern auf die Prävention. Jungen Menschen sollen Risiken und Gefährdungen bewusst gemacht und Fähigkeiten vermittelt werden, um mit riskanten Lebenssituationen verantwortlich umgehen bzw. sich schützen zu können. Grundlegendes Ziel ist es die Kinder und Jugendlichen im Landkreis zu gesunden, starken selbstbewussten jungen Erwachsenen heranwachsen zu lassen.
Um ein vorbildliches System zu schaffen, wurden bereits früher durchgeführte Veranstaltungen evaluiert und daraus resultierend ein zielgruppenorientiertes System - kurz PIA geplant.
Es erfolgte eine Einteilung nach folgenden Zielgruppen:
Bei der Unterteilung der Zielgruppen wurde darauf Wert gelegt, dass wechselseitige Beziehungen und Austausch möglich sind und dass die Möglichkeit gegenseitiger oder folgender Wirkungen gegeben ist.
In der Auswertung der Aktivitäten des Jahres 2009 konnte festgestellt werden, dass ein hoher Anteil der Bevölkerung aktiviert werden konnte. Alle Zielgruppen brachten neue Produkte, in Form von kurz-, mittel- und langfristig angelegten Projekten, Initiativen, Werken in Institutionen, Verwaltungen und NGOs hervor.
Ein Hauptaugenmerk wurde im Jahr 2009 auf den Missbrauch von Alkohol bei Kindern und Jugendlichen gelegt - flankiert von weiteren Präventionsthemen, die immer auf Stärkung sowohl des Individuums als auch des Gemeinwesens ausgelegt waren.
Klasse 2000 ist ein Programm zur Gesundheitsförderung in der Grundschule mit den Schwerpunkten Gewalt- und Suchtvorbeugung. Betreut wird dieses Programm vom Verein Klasse 2000 e.V. Nürnberg. Koordinator im Landkreis Cham ist die Fachstelle Prävention. Im Jahr 2009 wurde an folgenden Schulen im Landkreis Cham das Programm, das sich über die ersten vier Schuljahre erstreckt, angeboten.
Hauptschule Waldmünchen
Na toll. Alkohol und Jugendliche - Ausstellung in der Schwarzachtal-Hauptschule Waldmünchen eröffnet
Die Ausstellung nimmt sich des Themas Jugendliche und Alkohol in unterschiedlichen Facetten an. Wissenswertes, Beachtenswertes und Lebensbedrohliches zum Thema Alkohol wird auf kind- und jugendgerechte Weise präsentiert.
Nur drei Fragestellungen aus insgesamt 9 Themenkomplexen, die die Ausstellung behandelt.
Für die Lehrerinnen und Lehrer wurden Handreichungen ausgeteilt. Für Eltern liegt Informationsmaterial bereit. Vor Ort steht eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Ausstellung wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konzipiert und von der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern zur Verfügung gestellt.
Die von der Fachstelle .Prävention. organisierten Präventionsveranstaltungen wenden sich in erster Linie an Jugendleiter der Vereine im Landkreis, in zweiter Linie an Eltern, LehrerInnen, Jugendliche und weitere Interessierte.
Die Vorträge werden von fachlich qualifizierten ReferentInnen gehalten (z.B. Dipl. PädagogInnen, Dipl-PsychlogInnen der örtlichen Erziehungsberatungsstelle, Dipl. SozialpädagogInnen örtlicher und überörtlicher Beratungsstellen, des Amtes für Jugend und Familie und des Gesundheitsamtes Cham, Polizeibeamte).
Um Mittel der Sportförderung und des Kreisjugendrings Cham abrufen zu können muss der Besuch einer Präventionsveranstaltung nachgewiesen werden.
Um im Rahmen des Verwaltungshandelns Einfluss auf den Missbrauch von Alkohol unter Kindern und Jugendlichen zu nehmen, wurden bereits 2009 die Gemeinden im Landkreis Cham von der Fachstelle Prävention informiert, gebeten und beraten, folgenden Auflagenkatalog in Ihre Gestattungen nach dem Gaststättengesetz mit aufzunehmen.
Hinweis:
Auf den unmittelbar geltenden § 6 GastG (Ausschank eines alkoholfreien Getränks) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach sind auch alkoholfreie Getränke auf Verlangen zu verabreichen. Davon darf mindestens eines nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt auf Basis des hochgerechneten Preises für 1 Liter der betreffenden Getränke.
Das Amt für Jugend und Familie Cham am Landratsamt Cham bringt einen neuen Vorschlag im Rahmen des Jugendschutzes ein.
Die Polizeidienststellen melden, dass vermehrt Jugendliche im Landkreis Cham mit erheblichen Promillewerten aufgegriffen werden. In manchem Fall liegt bereits eine Alkoholvergiftung vor.
Im Rahmen des Jugendschutzes wurde im Landkreis Cham bereits ein Bündel an Maßnahmen geschnürt, dass dem missbräuchlichen Alkoholkonsum bei Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden entgegenwirken soll.
Es zeigt sich aber, dass in diesem Bereich immer wieder neue Maßnahmen notwendig sind. Nur wenn weitere Akteure gewonnen werden können, ist auch der Problematik ein weiteres Stück beizukommen.
Aktuell wurde nun von Seiten des Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt Cham ein Schreiben an alle Tankstellenbetreiber im Landkreis Cham gerichtet. Darin wird die Bitte ausgesprochen, auf den Verkauf alkoholischer Getränke in der Zeit von 20.00 bis06.00 Uhr zu verzichten. Mit dieser Maßnahme verspricht man sich, dem kurzfristigen Entschluss Alkohol zu kaufen und um dann im Rahmen einer Gruppe, in der sich auch Minderjährige befinden, zu konsumieren, entgegenzuwirken.
In dem Schreiben wird an die Tankstellenbetreiber appelliert. Es wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass finanzielle Einbußen für den Tankstellenbetreiber möglich sind. Die finanzielle Seite darf allerdings nicht nur einseitig gesehen werden.
Denn, finanzielle Aufwendungen, die für erheblich alkoholisierte Mitmenschen im Rahmen von Krankenhaustransport bis hin zu Therapien oder auch nur so banalen Dingen wie für Abfallentsorgung aus nächtlichen Gelagen, entstehen müssen von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden.
Der Appell, diese Maßnahme mitzutragen, richtet sich allerdings auch an die Bevölkerung. Die Bevölkerung wird gebeten Verständnis dafür aufzubringen, dass nachts ein Einkauf von Alkoholika an Tankstellen nicht mehr möglich sein soll.
Im Sinne des Jugendschutzes trägt man die Hoffnung, dass Erwachsene die Problematik überblicken und dieser Maßnahme wohlwollend gegenüberstehen.
Sucht, Alkohol, Polizei, Behörden, Feste, Tankstellen, Verkauf