Altersfreigaben regeln, welche Kinofilme Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit sehen und welche auf Datenträger (wie z.B. DVD oder Blueray) gespeicherte Computerspiele und Filme sie kaufen, ausleihen, oder sonst wie in der Öffentlichkeit erhalten dürfen. Bei Telemedien (wie zum Beispiel Spiele-Apps oder Streaming-Angeboten) führen Altersfreigaben dazu, dass Anbieter*innen darauf zu achten haben, dass ihre Medien üblicherweise nicht unterhalb der freigegebenen Altersstufe wahrgenommen werden können.
Die Altersfreigaben richten sich vorrangig nach dem Inhalt der Filme oder Spiele. Unter bestimmten Voraussetzungen können Nutzungsmöglichkeiten der Medien, die für die Integrität der Jugendlichen besonders gefährlich sind, zu einer zusätzlichen Heraufsetzung der Altersfreigabe führen. Beispiele für solche riskanten Nutzungsmöglichkeiten bilden etwa glücksspielähnliche Mechanismen oder besondere Kontaktfunktionen („Chat“).
Die Abstufungen der Altersfreigaben sind im Jugendschutzgesetz genau festgeschrieben:
1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“
2. „Freigegeben ab sechs Jahren“
3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“
4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“
5. „Keine Jugendfreigabe“, erst ab achtzehn Jahren
Altersfreigaben für Filme
Zuständig für die Altersfreigaben bei Filmen auf Trägermedien (DVD, Blue-ray etc.) ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Der novellierte Jugendmedienschutz ermöglicht es, künftig auch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft für den Online-Bereich (FSK.online) in die Altersfreigabe einzubinden.
Die Altersfreigaben für Filme müssen jeweils deutlich zu sehen sein.
Die Alterskennzeichen für Filme

Mehr Informationen und Erklärungen zu den Einstufungen finden Sie direkt auf der Internetseite der FSK.
Altersfreigaben auf Computerspielen
Zuständig für die Altersfreigaben für Computerspiele auf Trägermedien (z.B. DVD, Blue-ray) ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Altersfreigaben für Computerspiele müssen auf PC- und Videospielen deutlich zu sehen sein. Der novellierte Jugendmedienschutz ermöglicht es, künftig auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle für den Online-Bereich (USK.online) in die Altersfreigabe einzubinden.
Die neuen Alterskennzeichen für PC- und Videospiele
